• Screening-Programm

Screening-Programm

Folgende Voraussetzungen müssen für eine Teilnahme erfüllt sein:

  • Sie sind weiblich und im Alter zwischen 50 und 69 Jahren

  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland

  • Die letzte Mammographie, welche innerhalb des Screening-Programms erstellt wurde, liegt mindestens 22 Monate zurück

  • Die letzte Mammographie, welche außerhalb des Screening-Programms erstellt wurde, liegt mindestens 12 Monate zurück

  • Es liegen keine aktuellen Beschwerden in der Brust vor - eine Screening-Untersuchung richtet sich an alle gesunden Frauen und Beschwerden müssen außerhalb des Screening-Programms durch Ihre behandelnden Ärzte abgeklärt und ggf. behandelt werden.

Um das Einladungswesen für das Screening-Programm zu koordinieren, wurden „Zentrale Stellen“ geschaffen.

Sollte eine Voraussetzung für die Screening-Untersuchung nicht erfüllt sein oder sollten Sie Änderungen für Ihre Einladung wünschen, geben Sie uns bitte eine kurze Rückmeldung.

Die Einladung zum Screening-Programm erfolgt unabhängig vom Versicherungsstatus.

  • Alle gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten des Screening-Programms.

  • Bei Privatversicherten Frauen kommt es für die Kostenübernahme auf den jeweiligen Vertrag an. Bitte wenden Sie sich zur Abklärung der Kostenfrage daher an Ihre Krankenversicherung.

Von dort bekommen Sie alle zwei Jahre automatisch ein Einladungsschreiben mit einem Terminvorschlag. Die Teilnahme am Screening-Programm ist selbstverständlich freiwillig und auch der Termin oder die vorgeschlagene Praxis können auf Ihre Wünsche angepasst werden.

Eine Übersicht aller am Programm teilnehmenden Praxen finden Sie hier.

Gerne können wir für zukünftige Einladungen eine andere „Wunschpraxis“ oder einen Teilnahmewunsch zu einem späteren Zeitpunkt festhalten.

Aufklärungsgespräch

Sollten trotz des umfassenden Einladungsschreibens, sowie der beigelegten Broschüre noch Fragen offen bleiben, haben Sie die Möglichkeit, vor Ihrer Untersuchung ein Aufklärungsgespräch mit einer am Screening teilnehmenden Ärztin oder einem am Screening teilnehmenden Arzt zu vereinbaren. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin für ein Aufklärungsgespräch.

Die Screening-Einheit

Für das Mammographie-Screening sind spezielle Zentren, die Screening-Einheiten, eingerichtet worden. Sie sind auf das Mammographie-Screening spezialisiert und unterliegen strengen Qualitätsvorgaben. Zu einer Screening-Einheit gehören ein oder mehrere Untersuchungs-Standorte, in denen die Aufnahmen gemacht werden.

In weitläufigen Screening-Gebieten findet die Untersuchung ggf. auch in einem speziell dafür eingerichteten Fahrzeug, einem Mammobil, statt. Das ist eine „mobile Praxis“, welche dieselben Anforderungen wie eine stationäre Praxis erfüllt.

Screening-Einheiten werden ausschließlich von speziell fortgebildeten und erfahrenen Ärztinnen und Ärzten geleitet, die für das Screening eine Zulassung erhalten haben. Auch die Röntgenfachkräfte sind eigens für das Screening geschult worden. Die zahlreichen Anforderungen sind notwendig, damit ein hoher Qualitätsstandard im Programm erreicht werden kann.

Am Tag Ihrer Untersuchung werden in der Praxis ausschließlich Screening-Mammographien erstellt.

Die Vorbereitung zur Untersuchung

Sie sollten am Tag der Untersuchung Kleidung tragen, die Sie leicht ablegen können, da Sie sich bis zur Taille für die Untersuchung ausziehen müssen. Bitte benutzen Sie weder Deodorant noch Creme im Brust- und Achselbereich, da dadurch die Qualität der Röntgenbilder beeinträchtigt werden könnte.

Bitte bringen Sie zum Untersuchungstermin Ihre Versichertenkarte mit. Eine Überweisung ist nicht notwendig. Die Untersuchung ist für gesetzlich Versicherte kostenlos, für privat Versicherte können individuelle Regelungen gelten.

Der Anamnesebogen

Wenn Sie sich am Empfang der Screening-Einheit gemeldet haben, werden Sie gebeten, einen Fragebogen auszufüllen. Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, den Fragebogen in Ruhe ausfüllen zu können, wird dieser auch bereits Ihrer Einladung beigelegt. Zusätzlich können Sie ihn auch hier herunterladen. Sollten Sie ihn Zuhause ausgefüllt haben, bringen Sie ihn bitte zur Untersuchung mit. Der Bogen dient unter anderem dazu, Ihre persönlichen Daten zu erfassen und mögliche Vorerkrankungen zu erfragen. Grundsätzlich unterliegen Ihre Angaben und Untersuchungsergebnisse der ärztlichen Schweigepflicht.

Das Anamnesegespräch

Anschließend nimmt Sie eine Radiologische Fachkraft in Empfang. Ihre Aufgabe ist es, die Mammographieaufnahme bei Ihnen durchzuführen. Dafür ist sie speziell ausgebildet worden.

Die Röntgenfachkraft befragt Sie vor der Untersuchung nach Beschwerden und Erkrankungen der Brust und bespricht mit Ihnen den Fragebogen. Gerne beantwortet sie auch Ihre Fragen zur Untersuchung und zum Screening-Programm. Sowohl für ein Informationsgespräch als auch für die Untersuchung ist deshalb keine Ärztin oder kein Arzt nötig.

Die Untersuchung

Die Mammographieaufnahme wird von der Radiologischen Fachkraft durchgeführt. Sie macht von Ihren Brüsten je zwei Aufnahmen in unterschiedlichen Positionen. Einmal wird die Brust von oben nach unten durchleuchtet. Der medizinische Fachausdruck für diese Einstellung lautet „cranio-caudal“. Und einmal schräg von der Mitte her zur Seite. Diese Einstelltechnik wird mit dem Fachausdruck „medio-lateral-oblique“ bezeichnet. Um das Gewebe gut darstellen zu können, wird die Brust kurz zusammengedrückt. Dieses Zusammendrücken kann unangenehm, manchmal auch schmerzhaft sein. Der Druck ist aber notwendig, um mit möglichst geringer Strahlendosis aussagekräftige Aufnahmen erstellen zu können.

Die Befundung

Bei der Auswertung der Mammographie-Aufnahmen wird im Screening-Programm ein hoher Sicherheitsstandard verlangt. Zwei Fachärztinnen oder Fachärzte analysieren unabhängig voneinander die Aufnahmen Ihrer Brust Millimeter für Millimeter. Sie sollen dabei möglichst keine Veränderung übersehen, aber auch keinen harmlosen Schatten als verdächtigen Befund werten.

Alle Ärzte und Ärztinnen, die Bilder im Screening-Programm befunden, müssen unter anderem Jahr für Jahr Aufnahmen von mindestens 5.000 Frauen beurteilen. Die Zuverlässigkeit der Befunde wird dadurch erhöht.

Die Konferenz

Hat eine Ärztin oder ein Arzt auf den Röntgenaufnahmen eine Auffälligkeit entdeckt, so werden die Bilder gemeinsam mit der Leiterin oder dem Leiter der Screening-Einheit erneut besprochen. Das geschieht in einer wöchentlich stattfindenden Konferenz. Die regelmäßigen Konferenzen sind sehr wichtig, denn sie steigern die Qualität und die Sicherheit der Befunde und des gesamten Programms.

Das Ergebnis

Der hohe Sicherheitsstandard bei der Auswertung der Bilder braucht ausreichend Zeit. Daher erhalten Sie das Untersuchungsergebnis nicht am gleichen Tag, sondern in der Regel innerhalb von einer Woche per Brief. Da allen Verantwortlichen bewusst ist, dass die Zeit des Wartens auf das Ergebnis für Sie belastend sein kann, wird keine Zeit vergeudet. Die Programmrichtlinie schreibt deshalb vor, dass der Brief mit dem Ergebnis Ihnen innerhalb von sieben Werktagen nach der Untersuchung vorliegen soll. Manchmal kann es aber zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommen. Fragen Sie daher aktiv in der Screening-Einheit nach Ihrem Befund, sollte dieser nach etwa zwei Wochen noch nicht bei Ihnen eingegangen sein.

Der Befund ist unauffällig

Bei etwa 95 Prozent aller Frauen zeigt die Mammographie keinen Hinweis auf Brustkrebs. Diesen Frauen wird schriftlich mitgeteilt, dass sie in zwei Jahren wieder unaufgefordert zum Mammographie-Screening eingeladen werden. Auf gutartige Veränderungen, die nur äußerst selten ein Risiko darstellen, wird in der Mitteilung nicht hingewiesen.

Bitte denken Sie daran: Trotz aller Sorgfalt kann ein Tumor übersehen worden sein. Oder ein Tumor wächst erst in den zwei Jahren bis zur nächsten Untersuchung heran. Sie sollten sich deshalb direkt an eine Ärztin oder einen Arzt wenden, wenn Ihnen in der Zeit bis zur nächsten Mammographie Veränderungen an Ihrer Brust auffallen, wie etwa: tastbare Knoten, Dellen oder Verhärtungen der Haut, sichtbare Verformungen, Hautveränderungen oder Einziehungen der Brustwarze, Blutungen oder andere Absonderungen aus der Brustwarze.

Der Befund ist auffällig

Die Mammographie-Untersuchung soll möglichst keine Veränderungen übersehen, auch wenn sie noch so klein sind. Deshalb wird jedem ausreichenden Verdacht nachgegangen. Zeigen Ihre Röntgenbilder Veränderungen, die abgeklärt werden sollten, werden Sie zu einer Abklärungsuntersuchung eingeladen. In den meisten Fällen bestätigt sich der Verdacht auf Brustkrebs nicht. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass fünf von sechs Frauen, die zu einer weiteren Untersuchung eingeladen werden, keinen Brustkrebs haben.

Die Abklärungsuntersuchung

Bevor Sie untersucht werden, bespricht die leitende Ärztin bzw. der leitende Arzt der Screening-Einheit mit Ihnen die Mammographie-Aufnahmen und das weitere Vorgehen. Zu der Untersuchung können Sie eine Person Ihres Vertrauens mitbringen. Je nach Art der Gewebeveränderung in der Brust können unterschiedliche Untersuchungen notwendig sein:

Bei einigen Veränderungen sind zusätzliche Röntgenaufnahmen der Brust erforderlich – zum Beispiel eine Vergrößerungsaufnahme. Damit lassen sich bestimmte auffällige Gewebebezirke genauer darstellen.

Auch die Ultraschalluntersuchung, in der Fachsprache Sonographie genannt, kann bei Auffälligkeiten, die in der Mammographie entdeckt worden sind, wertvolle Zusatzinformationen bieten.

Nach Abschluss der Untersuchungen bespricht die Ärztin oder der Arzt das Ergebnis mit Ihnen. Bei den meisten Frauen kann zu diesem Zeitpunkt Brustkrebs ausgeschlossen werden. Selbstverständlich können Sie zusätzlich auch Ihre Frauen- oder Hausärztin oder Ihren Frauen- oder Hausarzt mit in die Beratung einbeziehen.

Die Gewebeentnahme

Wenn auch die zweite Mammographie und weitere Untersuchungen den Verdacht auf Brustkrebs nicht ausräumen können, muss eine Ärztin oder ein Arzt das Brustgewebe direkt unter die Lupe nehmen – im wahrsten Sinne des Wortes. Dafür muss ambulant und unter örtlicher Betäubung eine Gewebeprobe aus der Brust entnommen werden. Ähnlich wie bei einer Blutentnahme wird dabei eine dünne Hohlnadel durch die Haut zu der auffälligen Stelle in der Brust gelegt. Durch diese Nadel werden dann mehrere winzige Gewebezylinder entnommen. Diese sogenannte Stanzbiopsie ist ein kleiner und in den allermeisten Fällen komplikationsloser Eingriff. Das entnommene Gewebematerial wird anschließend von einer speziell geschulten Pathologin oder einem Pathologen unter dem Mikroskop begutachtet. Aufwändiger und belastender als die Stanzbiopsie ist eine offene, operative Biopsie, bei der der gesamte verdächtige Bezirk entnommen wird. Heute wird diese Methode nur angewendet, wenn mehr Informationen nötig sind als die Stanzbiopsie liefern kann.

Das Ergebnis der Abklärungsuntersuchung

Das abschließende Ergebnis, Ihren Befund, erhalten Sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Einladung zur ersten Abklärungsuntersuchung.
Wenn sich der Verdacht auf Brustkrebs erhärtet, werden Sie in einer qualifizierten Klinik nach den besten derzeit verfügbaren Standards weiter behandelt und betreut. Ihre Frauen- oder Hausärztin beziehungsweise Ihr Arzt können selbstverständlich eingebunden werden. Wenn der Brustkrebs früh entdeckt wird, stehen Ihre Chancen gut, dass er dauerhaft entfernt und Ihre Brust erhalten werden kann.

Häufige Fragen

Wenn Sie in der Vergangenheit bereits eine Mammographie hatten, welche von Ihrem Arzt initiiert wurde (kurative Mammographie), ist eine Wartezeit von 12 Monaten bis zum Mammographie-Screening vorgeschrieben. Bitte geben Sie uns in diesem Fall Bescheid, ab wann wir Sie wieder einladen können.

Zu einer Mammographie im Rahmen des Screenings werden Sie ca. alle zwei Jahre eingeladen.

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, bringen Sie bitte Ihre Krankenversichertenkarte oder Ihren Versicherungsausweis sowie den der Einladung beigefügten Fragebogen mit. Ebenfalls, sofern Sie auf ein Aufklärungsgespräch bei einer Ärztin oder einem Arzt verzichten, die unterschriebene Verzichtserklärung, welche Sie auf dem Einladungsschreiben finden.

Die Mammographie selbst ist eine einfache und schnelle Untersuchung. Sie dauert nur wenige Minuten. Dabei wird jede Brust zwischen zwei Platten gelegt und kurz zusammengedrückt. Von jeder Brust werden zwei Bilder gefertigt. Der Mammographie-Termin insgesamt, einschließlich aller Vorbereitungen wie Ausfüllen des Anamnesebogens oder An- und Auskleiden, dauert in der Regel ca. 20 - 30 Minuten. Selbstverständlich kann hier keine genaue und verbindliche Aussage getroffen werden, da die Wartezeit je nach Praxisauslastung und anderer Umstände ggf. abweichen kann.

Das Mammographie-Screening ist eine reine Früherkennungsuntersuchung, zu der Sie ca. alle 24 Monate eingeladen werden. Falls bei Ihnen ein konkreter Verdacht besteht oder bereits Auffälligkeiten festgestellt wurden, sind Sie bei Ihrem Arzt in guten Händen. Eine Teilnahme am Screening ist daher nicht mehr erforderlich. Möchten Sie gar nicht mehr am Screening teilnehmen, senden Sie uns bitte eine schriftliche Bestätigung. Wir nehmen Sie dann aus dem Programm, so dass Ihnen keine weiteren Einladungsschreiben mehr zugehen.

Nach der Untersuchung findet kein Gespräch mit einer am Screening teilnehmenden Ärztinnen oder einem teilnehmenden Arzt statt. Das Ergebnis wird Ihnen auf dem Postweg zugestellt.

Nein. Fahrtkosten werden nicht erstattet.

Nein. Eine Überweisung ist nicht notwendig.

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei der Praxis über die Barrierefreiheit.

Nein. Ihre Angaben und Untersuchungsergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Zudem werden in dem Mammographie-Screening-Programm besonders strenge Datenschutz­-Anforderungen umgesetzt.

Es ist sinnvoll, die Untersuchung in die zweite Woche nach Beginn der Regelblutung zu verlegen.

Leider können nicht alle anspruchsberechtigten Frauen einer Screening-Region sofort eingeladen werden. Innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren müssen alle Frauen einer Region eingeladen werden. Wenn Sie die Einladung nicht abwarten möchten, können Sie auch direkt mit der Zentralen Stelle unter 089 54546 40200 einen Termin vereinbaren.

Nur wenn Sie zustimmen. Auf dem Fragebogen, welcher der Einladung beiliegt oder Ihnen in der Praxis ausgehändigt wird, haben Sie die Möglichkeit, einer Weiterleitung zuzustimmen oder ihr zu widersprechen.

Nein, dies ist nicht erforderlich.

Nein, nicht jeder Arzt nimmt an dem Programm teil.

Service-Telefon


Montag: 8 - 18 Uhr
Dienstag: 8 - 17 Uhr
Mittwoch: 8 - 16 Uhr
Donnerstag: 8 - 17 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr


Bitte halten Sie Ihre Screening-ID auf Ihrem Einladungsschreiben sowie Ihren Personalausweis bereit.
 

Online-Termin

Sie können Ihren Termin selbst bestätigen, ändern oder absagen. weiter

Das Wichtigste zum Programm in Kurzform