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Gesetzliche und untergesetzliche Normen, die das Mammographie-Screening betreffen:

Bund:

 

Bundes- und landesrechtliche Bestimmungen zum Einladungswesen der Zentralen Stelle Mammographie-Screening Bayern:

EU:

 

Staatliche Stellen:

 

Organisationen im Mammographie-Screening und Gesundheitswesen:

Bundesebene:

  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
    www.g-ba.de

  • Kooperationsgemeinschaft Mammographie in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung GbR (KoopG)
    www.mammo-programm.de

Bayern:

 

Trägerorganisationen der Zentralen Stelle Mammographie-Screening Bayern:

Service-Telefon


Montag: 8 - 18 Uhr
Dienstag: 8 - 17 Uhr
Mittwoch: 8 - 16 Uhr
Donnerstag: 8 - 17 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr


Bitte beachten Sie, dass das telefonische Terminmanagement vom 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen ist.

Bitte halten Sie Ihre Screening-ID auf Ihrem Einladungsschreiben sowie Ihren Personalausweis bereit.

Online-Termin

Sie können Ihren Termin selbst bestätigen, ändern oder absagen. weiter

Das Wichtigste zum Programm in Kurzform